Umfrage 02: Zeitpunkt und Mindesthaltbarkeit von Änderungen (VERFASSUNGSFRAGE) (erledigt)
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Zeitpunkt und Mindesthaltbarkeit von Änderungen (VERFASSUNGSFRAGE)
Umfrage 02: Zeitpunkt und Mindesthaltbarkeit von Änderungen (VERFASSUNGSFRAGE) (erledigt)
Dies ist eine zweiteilige Abstimmung zu einer Frage, die in die Verfassung einfließen wird. Die zur Wahl gestellten Möglichkeiten gelten sowohl für Verfassungs- wie auch für Nicht-Verfassungsfragen.
Um zu einem Ergebnis kommen zu können, muss hier jedoch die einfache Mehrheit reichen. Jeder Manager hat zu beiden Teilen der Abstimmung (1a-e und 2a-d) je 1 Stimme. Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung. Die Funktion, seine Stimme rückgängig zu machen, ist aktiviert.
Sollten massive Votes beim Punkt Ich bin mit keiner der Möglichkeiten einverstanden und möchte einen neuen Vorschlag unterbreiten und beantrage somit eine neue Abstimmung landen UND dies per Kommentar argumentativ untermauert werden, sodass eine abgeänderte Abstimmung unausweichlich scheint, wird dem natürlich Rechnung getragen.
Ablauf der Abstimmung (ohne begründete Einwände) ist Sonntag der 19.05.2019.
Das Ergebnis dieser Abstimmung fließt mit sofortiger Wirkung in die Verfassung ein und ist mindestens bis zum Ablauf der Saison 19/20 gültig. Eine Änderung des Ergebnisses kann frühestens zum01.07.2020 SAISONWECHSEL (Zeitpunkt geändert HJ 24.03.20 wg. Corona) auf die Saison 20/21 mit einer Zustimmung von 10 Stimmen vorgenommen werden.
Sämtliche Regeländerungen werden ab sofort mit Änderungsdatum und Laufzeit ins Regelwerk einfließen.
Um zu einem Ergebnis kommen zu können, muss hier jedoch die einfache Mehrheit reichen. Jeder Manager hat zu beiden Teilen der Abstimmung (1a-e und 2a-d) je 1 Stimme. Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung. Die Funktion, seine Stimme rückgängig zu machen, ist aktiviert.
Sollten massive Votes beim Punkt Ich bin mit keiner der Möglichkeiten einverstanden und möchte einen neuen Vorschlag unterbreiten und beantrage somit eine neue Abstimmung landen UND dies per Kommentar argumentativ untermauert werden, sodass eine abgeänderte Abstimmung unausweichlich scheint, wird dem natürlich Rechnung getragen.
Ablauf der Abstimmung (ohne begründete Einwände) ist Sonntag der 19.05.2019.
Das Ergebnis dieser Abstimmung fließt mit sofortiger Wirkung in die Verfassung ein und ist mindestens bis zum Ablauf der Saison 19/20 gültig. Eine Änderung des Ergebnisses kann frühestens zum
Sämtliche Regeländerungen werden ab sofort mit Änderungsdatum und Laufzeit ins Regelwerk einfließen.
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